Kostenübernahme durch
Krankenkassen
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben Sie die Möglichkeit, einen Kostenzuschuss Ihrer Sozialversicherung für meine psychotherapeutischen Leistungen zu erhalten.
Erforderliche Schritte für Rückerstattung:
Zwischen der 1. und der 2. Sitzung:
Die Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung durch eine:n Allgemeinmediziner:in oder Fachärzt:in.
Für die ersten 10 Sitzungen: Für die Rückverrechnung benötigen Sie meine Honorarnote mit der ICD-10 Diagnose, den Zahlungsbeleg und die ärztliche Bestätigung.
Für weitere Sitzungen: Wenn Sie mehr als 10 Sitzungen benötigen, muss vor der 11. Sitzung ein bewilligter Antrag von der jeweiligen Sozialversicherung vorliegen. Ich unterstütze Sie gerne beim Ausfüllen des Antrags.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrer Krankenkasse und der Art der Sitzung.
Die aktuellen Zuschussbeträge finden Sie hier:
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ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse):
33,70 € pro Einzelsitzung. -
BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau):
48,80 € pro Einzelsitzung -
SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen):
45,00 € pro Einzelsitzung
Wichtig: Die genauen und aktuellen Zuschüsse erfragen Sie am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse, da sich diese Beträge ändern können.
Private Krankenversicherungen
Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, klären Sie bitte direkt mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie übernommen werden.
Steuerliche Absetzbarkeit
Psychotherapiekosten können Sie zudem am Ende des Jahres bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich geltend machen.